Die Käufer bei ebay dürfen jetzt auf mehr Sicherheit hoffen. Der BGH hat ein Urteil bestätigt, nachdem “gewerbsmäßige Händler” auch bei Aktionen ein zweiwöchiges Rückgaberecht ohne die Angabe von Gründen gewähren müssen.
Allerdings ist es ja so, dass “gewerbliche” ebay-Händler nicht unbedingt ein Geschäft haben, sondern einfach nur regelmäßig über ebay verkaufen.
Ohne jetzt jemanden etwas böses unterstellen zu wollen, aber man stelle sich einmal das Szenario vor: Ein Kunde versucht den “gewerblichen” Verkäufer anzurufen, um den Ablauf der Rücksendung zu besprechen. Beim “Händler” geht der vielleicht 12jährige Sohn ans Telefon und sagt: “Meine Mutter ist erst in zwei Wochen wieder zu sprechen”. Dann ist die Frist abgelaufen. So geschehen bei einem Freund von mir.
Andererseits: ich habe noch nie schlechte Erfahrungen bei ebay gemacht. Und ich hab schon das eine oder andere ge- und verkauft. Vorsicht ist aber trotzdem geboten. Ich glaube, man fährt nach wie vor am besten, wenn man den Kaufpreis per Bankabruf einziehen laesst. Wenn es dann Probleme gibt, kann man den einfach innerhalb von 6 Wochen zurück nehmen.