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Donnerstag, 11/6/2009

Bedeutung der neuen sogenannten Lärmverordnung für das Ostseeferienland

Filed under: Ostsee — Ulrich Knauff

Aktuell wurde die neue auch sogenannte Lärmschutzverordnung für das Ostseeferienland amtlich in den LN bekannt gegeben. Die angedruckte Verordnung gilt auch die Ostseebäder Dahme, Grömitz und Kellenhusen ab sofort. Welche Gedanken kommen hierzu einem Bürger  aus dieser Region und zum Beispiel aus Kellenhusen ? Auch schon in  der Verordnung zum Schutze des T ourismus in dieser Region gab es notwendige Einschränkungen beim Betrieb von Lärm verursachenden Maschinen. Zu erwähnen ist hier die Nutzung von Rasermähern. Die neue Vorschrift beinhaltet jetzt auch den Lärm , der auch ohne Maschinen  entstehen kann.Hierunter fällt lautes Stemmen und Hämmern. Der artige Geräuschpegel sind nach der neuen lokalen Vorschrift von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr untersagt  und außerdem ist die Verursachung auch solchen Lärms in der MIttagspause von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr untersagt. Das ganze gilt von April bis Ende Oktober. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen. Ich denke schon , dass solche Anträge schon allein bei notwendigen Reparaturarbeiten positiv beschieden werden müssen. Mit der Vorschrift wird deutlich, dass strengere Maßstäbe von den Ordnungsbehörden angelegt werden.  Das betrifft auch im Ostseebad Kellenhusen alle Bürger und Handwerker, die in Ferienwohnungen und Ferienhäusern  lautstarke Reparatur oder Pflegearbeiten vornehmen. Die Inhalte der neuen  Verordnung sind wichtig und man muss sie auch einhalten; denn sonst drohen bei ordnungswidrigen Verhalten auch Bußgelder in Höhe von 1000 Euro. Überraschend ist für mich, dass erst durch die öffentliche Bekanntmachung die neue Rechtlage mitgeteilt wurde. Nicht jeder Bürger verfügt über ein Zeitung oder liest diese aufmerksam. Ich erwarte, dass auch noch auf andere Weise auf diese neue Verordnung hingewiesen wird.  Weil die Vorschrift auch den Schutz des Tourismus in Bezug auf Lärmminimierung beinhaltet, konnte die alte Vorschrift außer Kraft  gesetzt werden. Meines Erachtens ist die neue Verordnung zweckmäßig und kommt auch den Ostseebädern Dahme, Grömitz und Kellenhusen zugute.

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