Die Regionalpresse hat das Thema – tausende illegale Ferienwohnungen an der Ostseekueste – in einigen Artikeln aktuell angesprochen und das Fuer und Wider auch aus der Verwaltungssicht beschrieben. Sehr unterschiedliche Loesungsansaetze sind erkennbar. Fuer die Hauseigentuemer in Ostseebaedern stellt die Vermietung von Ferienwohnungen eine wohl auch im Kleinen lukrative Moeglichkeit dar. Zu bedenken ist allerdings, dass in WR- Gebieten, d.h. reinen Wohngebieten aus Verwaltungssicht streng genommen keine Vermietung an Feriengaeste vorgesehen ist. Es sind nur einzelne Ausnahmen fuer Beherbergungsbetriebe zulaessig, die dann als Gewerbebetriebe eingeordnet werden. Gerade die Vermietung unter acht Betten unterliegt keiner notwendigen Gewerbeanmeldung. Diese Vermietung an Feriengaeste wird statistisch nicht einbezogen. Mit einem geschaetzten Umsatz von jaehrlich wohl 14 Millionen Euro handelt es sehr wohl um einen wichtigen touristischen Anteil. Durch Anzeigen sind in einigen Bereichen jetzt auch in SH von den Landratsaemtern Bescheide gegen einige Hausbesitzer im Bereich von WR-Bereichen ergangen, die die Ferienwohnungsvermietung untersagen. Von Amts wegen wird die Verwaltung wohl kaum taetig. Bisher besitzt man in Kellenhusen eine umsichtige Handhabungslinie in diesem baurechtlichen Gebiet.
