Nachdem im Februar 2009 Betrieben in Kellenhusen die Aufforderung der Gemeinde Kellenhusen erhielten, Fremdenverkehrsabgabe – Fragebögen 2009 zur Ermittlung des Jahresumsatzes 2007 innerhalb eines Monats zurückzusenden , gingen jetzt im April 2009 die Bescheide über die Festsetzung der Bescheide für das Jahr 2009 ein. Die Bescheide sind mit dem Hinweis versehen, dass auch bei Widerspruch die Zahlung der errechneten Bescheidsumme in jedem Fall vorzunehmen sei. Es wird dabei auf die 2008 verabschiedete Satzung der Gemeinde Kellenhusen verwiesen. Nun lohnt es sich bestimmt , sich mit dem Satzungsinhalt einmal fallbezogen zu befassen. Im § 1 – Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen heißt es: Die Gemeinde erhebt aufgrund ihrer Anerkennung als Seeheilbad eine Fremdenverkehrsabgabe gemäß § 10 Abs. 5 KAG zur Abgeltung der vom Fremdenverkehr im Gemeindegebiet gebotenen Vorteile.
Für Kellenhusen darf m.E. angezweifelt werden, dass die Verantwortlichen das Prädikat Ostseeheilbad für den Ort noch in Anspruch nehmen. Äußerliches Kennzeichen sind amtliche Beschilderungen und Hinweise. Auf der Seebrücke wird auf das Ostseebad Kellenhusen und nicht auf das Ostseeheilbad hingewiesen. Heilbadanwendungen wie in früheren Zeiten und Umfang und anderes mehr, was für ein Heilbad verlangt wird, finden m.E. nicht mehr so statt. Im § 8 der Fremdenverkehrsabgabensatzung Kellenhusens wird auf die Alternative hingewiesen, dass alle Pflichtigen ihre Angaben zur Ermittlung der Abgabenschuld insbesondere bis zum 30 . Juni eines jeden Jahres zu machen haben , oder soweit die Gemeinde dazu schriftlich auffordert-innerhalb eines Monats die Angaben über betriebliche Einnahmen mitzuteilen. Im § 4 heißt es: Maßgeblich für die Ermittlung der jährlichen Einnahmen sind die Einnahmen desVororjahres. Fordert die Gemeinde Kellenhusen für die Erhebung im Kalenderjahr 2009 die Angaben zum Jahr 2007 , so handelt sie satzungsgemäß. Ich vermute, dass die Gemeinde Kellenhusen schon im Mai mit dem Gesamtjahresbetrag der Betroffenen für das Jahr 2009 arbeiten will, obwohl das Jahr dann noch nicht einmal zur Hälfte abgeschlossen ist. Ich finde die Verfahrensweise bürgerunfreundlich; denn die Finanzkrise hat inzwischen auch den Tourismus erreicht. Die Fremdenverkehrsabgabe ist eine der vielen Abgaben, die die Betriebe und damit den Bürger stark belastet. Der Sachbearbeiterin für diese Abgabe darf man einmal danken, weil sie sehr anwenderfreundlich und bürgernah mit den Kunden umgeht. Immerhin hat sie eine schwierige Aufgabe zu erfüllen und schließlich läßt sich keiner gerne in geschäftlichen Karten schauen.
