Die Gemeinde Kellenhusen schließt mit den hiesigen gewerblichen Strandkorbvermietern Konzessionverträge ab.
Die Verträge beinhalten die Konzession für das Aufstellen einer bestimmten Anzahl von Strandkörben auf der Fläche des Badestrandes.
Zur Ermittlung der Strandkorbfläche auf dem Strand für den Vermieter wird pro Korb wird eine Durchschnittsfläche von mehreren Quadratmetern von der Kurverwaltung berechnet und mit der Korbzahl des Vertrages multipliziert.
Eine solche Fläche wird dem Strandkorbvermieter möglichst im Bereich seines Strandkorbvermieterhäuschens von der Kurverwaltung zugewiesen.
Mit geringen Abweichungen muß der Strandkorbvermieter durch natürliche Strandveränderungen durch Wegspülen bei Sturm und Hochwasser rechnen.
Für zwei Strandkorbvermieter sind 2006 größere Strandflächen, die bislang für das Gewerbe genutzt werden konnten, der Brückenneubaustelle zugewiesen.
Mindestens ein Drittel der konzessionierten Korbzahl kann von den Vermietern 2006 nicht am Strand eingesetzt werden.
Die Kellenhusener Kurverwaltung hat die aktuelle Konzessionrechnung für die Strandkorbvermieter nicht entsprechend – d.h. gar nicht – reduziert.
Die betroffenen Strandkorbvermieter werden nur den nachvollziehbaren Konzessionsbetrag überweisen.
Vergeblich hatte der Strandkorbvermieterverein an die Gemeinde in gleicher Sache geschrieben und die Mitteilung erhalten, daß keine Kostenminderung für die Gemeinde gegenüber den Strandkorbvermietern zu begründen sei.
Das Verhalten der Kurverwaltung und der Leitung der Gemeinde in dieser Sache bedarf keiner weiteren Bewertung.
