Die Feriengäste auch des Kurheilbades Kellenhusen verzichten auch innerhalb ihres Urlaubsortes und ebenso für die Fahrt zum Strand nur ungern auf ihr Kraftfahrzeug. Deshalb halten die Ostseeheilbadgemeinden auch Parkplätze in Höhe der Strandpromenade vor.
In Kellenhusen sind die diese Parkpläze vor dem Deich in einem desolaten Zustand.
Sie sind nur kies-wasser- gebunden und deshalb bei Regen aufgeweicht und weisen viele Unebenheiten auf.
Der Wegezustand ist oft unzumutbar für den Benutzer.
Auf den Parkplätzen und Wegen sind Verkehrszeichen aufgestellt, deren Beachtung vom Ordnungsamt und der Polizei kontrolliert werden.
Die Gemeindevertretung in Kellenhusen hat für den Ort ein Verkehrskonzept aufgestellt und Prioritäten für die Verbesserung der Infrastruktur festgelegt.
Einige Straßen sind so nach dem gelungenen Promenadenneubau bereits umgebaut und modernisiert worden.
Seitens der Kellenhusener SPD wurde beantragt, auch die Zuwegungen zum Strand – unmittelbar parallel zur Promenade – sachgerecht auszubauen.
Gleiches gilt für die dort gelegenen Parkplätze.
Das kuriose ist, daß die beschriebenen Wege und Plätze unmittelbar in Höhe der Promenade noch nicht gewidmet worden sind, als Privatstraßen zu
betrachten sind.
Zur Widmung einer Straße gehört, daß die die Straße durch Ausbau einen festgelegten Standard erreicht und per Verwaltungsakt – Widmung – dann öffentlich wird.
Erst dann ist nach dem Wissenstand des Unterzeichners das Aufstellen von Verkehrszeichen, wie z.B. Halteverbot, zulässig.
Verstöße gegen diese verkehrsrechtlichen können dann auch geahndet, ” Knöllchen ” verteilt werden.
Folglich liegen m.E. keine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor, wenn mangels Widmung das Merkmal öffentlich für die Wege, Straßen und Parkplätze fehlt.
Wenn die von mir beschriebene rechtliche Einschätzung zutrifft, besteht für die Gemeinde Kellenhusen und für das zuständige Amt Grube bei der vorhandenen Sachlagenkenntnis ein dringender Handlungsbedarf.
Die Gemeinde Kellenhusen verhält sich m.E. auch deshalb bezüglich der Straßenwidmung zögerlich, weil sie die Anlieger an den Kosten des Straßenausbaues nicht beteiligen kann, denn im Zuge des Promenadenneubaues wurden dieselben Anlieger mit der Maßgabe zur Kasse gebeten,
daß sie künftig bei einer Erschließung der rückwärtigen Straße nicht nochmals veranlagt werden.
Im Klartext heißt dieses für die Gemeinde, daß sie die Straßen-und Parkplatzausbaukosten nicht umlegen kann, sondern selbst aufbringen muß.
Eien Alternative gibt es m.E. jedoch nicht.